Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäfts-
bedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Umzüge
Stand: November 2024
Allgemeine Geschäfts-
bedingungen (AGB)
für Umzüge
Stand: November 2024
- Beauftragung eines weiteren Frachtführers: AF Umzüge GF Andreas Fietz kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Umzuges heranziehen.
- Zusätzliche Leistungen: AF Umzüge GF Andreas Fietz führt unter Wahrung der Interessen des Absenders seiner Verpflichtung mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Bezahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu bezahlen sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Anwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluss erweitert wird.
- Trinkgelder: Trinkgelder an das durchzuführende Personal sind mit der Rechnung Umzüge nicht verrechenbar.
- Erstattung der Umzugskosten: Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weißt er diese Stelle an, die vereinbarten und fälligen Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen direkt an AF Umzüge GF Andreas Fietz auszuzahlen.
- Sicherung besonders transportempfindlicher Güter. Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten, wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspieler, Fernseh- Radio- und HIFI- Geräten, EDV- Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist die AF Umzüge GF Andreas Fietz bzw. der durchführende Möbelspediteur nicht verpflichtet.
- Handwerkervermittlung: Bei Leistungen zusätzlicher hinzugezogener Handwerker (Fremdfirmen) haftet AF Umzüge GF Andreas Fietz nur für die sorgfältige Auswahl.
- Elektro- und Installationsarbeiten: Die Leute der AF Umzüge GF Andreas Fietz oder des durchführenden Möbelspediteurs sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas, Dübel- und sonstiger Installationsarbeiten berechtigt.
- Aufrechnung gegen Ansprüche: Aufrechnung gegen Ansprüche der AF Umzüge GF Andreas Fietz ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
- Abtretung: AF Umzüge GF Andreas Fietz ist auf Verlagen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehende Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.
- Rücktritt und Kündigung: Beim Umzug handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von § 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB. Es besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB.
Jeder Vertragspartner ist berechtigt, den Umzugsvertrag jederzeit zu kündigen.
Kündigt der Absender oder der Möbelspediteur den Vertrag, kann die jeweils andere Vertragspartei eine pauschale Entschädigung in Höhe von einem Drittel des vereinbarten Nettopreises verlangen. Dies gilt, soweit die Kündigung nicht auf einem Grund beruht, der dem Risikobereich der kündigenden Vertragspartei zuzurechnen ist. Die Geltendmachung eines höheren oder niedrigeren Schadens bleibt den Parteien vorbehalten..
- Missverständnisse: Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigung, Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Leute der AF Umzüge GF Andreas Fietz hat der letztere nicht zu verantworten.
- Nachprüfung durch den Absender: Bei Abholung des Umzuggutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird.
- Fälligkeit des vereinbarten Entgelts: Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung, bei Auslandtransporten vor Beginn der Verladung fällig und in Bar oder in Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu bezahlen. Barauslagen in ausländischer Währung werden nicht akzeptiert. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern. § 419 HGB findet entsprechende Anwendung.
- Gerichtsstand: Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten aufgrund dieses Vertrages und über Ansprüche aus den anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
- Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
- Vereinbarung deutschen Rechts: Es gilt das deutsche Recht.