Beim Bürgergeld kann das Jobcenter die Umzugskosten vollständig übernehmen. Entscheidend ist dabei weniger die Begründung als die Reihenfolge – wer zuerst mietet und dann fragt, zahlt in aller Regel selbst.
Die goldene Regel: erst der Antrag, dann der Mietvertrag
Die Zusicherung des Jobcenters muss vorliegen, bevor Sie den neuen Mietvertrag unterschreiben. Das ist der mit Abstand häufigste Grund für Ablehnungen. Wer die Wohnung bereits gemietet hat, hat aus Sicht der Behörde die Entscheidung eigenständig getroffen – und damit meist auch die Kosten.
Wann gilt ein Umzug als notwendig?
- Die aktuelle Wohnung ist zu teuer und liegt über den örtlichen Angemessenheitsgrenzen
- Die Wohnung ist zu klein geworden – etwa durch Familienzuwachs
- Ein Arbeitsplatz oder eine Ausbildung macht den Ortswechsel erforderlich
- Gesundheitliche Gründe, etwa eine Wohnung ohne Aufzug bei eingeschränkter Mobilität
- Trennung, Scheidung oder Auszug aus dem Elternhaus
- Kündigung durch den Vermieter oder Eigenbedarf
In Düsseldorf spielt der erste Punkt die größte Rolle: Die Mieten liegen deutlich über dem NRW-Durchschnitt, und die Angemessenheitsgrenzen werden regelmäßig angepasst. Lassen Sie sich die aktuell geltenden Werte für Ihre Haushaltsgröße direkt beim Jobcenter nennen, bevor Sie mit der Wohnungssuche beginnen.
Wie viele Kostenvoranschläge brauchen Sie?
In der Regel verlangt das Jobcenter zwei bis drei Angebote von Umzugsunternehmen. Sie müssen vergleichbar sein – gleicher Leistungsumfang, gleiche Adressen, gleicher Termin. Ein Angebot über den reinen Transport und eines über einen Voll-Service mit Packen lassen sich nicht sinnvoll gegeneinanderstellen, und genau daran scheitern Anträge unnötig.
Wir stellen Kostenvoranschläge in der Form aus, die das Jobcenter erwartet: mit aufgeschlüsselten Positionen, Angabe der Wohnfläche, der Etagen und der Entfernung. Das erspart Rückfragen und beschleunigt die Bearbeitung spürbar.
Was wird übernommen – und was nicht?
Übernommen werden in der Regel die Transportkosten durch ein Unternehmen oder alternativ Mietwagen und Helfergeld bei einem Umzug in Eigenregie, dazu Umzugskartons, die Kaution als Darlehen, doppelte Mietzahlungen im Übergangsmonat sowie – je nach Einzelfall – die Halteverbotszone.
Nicht übernommen werden dagegen üblicherweise Renovierungskosten über die Schönheitsreparaturen hinaus, neue Möbel oder Einrichtung sowie Kosten, die ohne vorherige Zusicherung entstanden sind. Für die Erstausstattung gibt es einen eigenen Antrag – fragen Sie danach ausdrücklich, sie wird nicht automatisch geprüft.
Der Ablauf in sechs Schritten
- Umzugswunsch beim Jobcenter anmelden und Notwendigkeit begründen
- Angemessenheitsgrenzen für Ihre Haushaltsgröße erfragen
- Zwei bis drei vergleichbare Kostenvoranschläge einholen
- Antrag auf Kostenübernahme mit den Angeboten einreichen
- Schriftliche Zusicherung abwarten – erst dann den Mietvertrag unterschreiben
- Nach dem Umzug Rechnungen und Belege einreichen