Umzugskosten sind erstaunlich beeinflussbar. Der größte Teil hängt an drei Dingen: wann Sie umziehen, wie viel Sie mitnehmen und wie viel Arbeit Sie selbst übernehmen.
1. Den Termin verschieben
Monatsanfang, Monatsende, Freitage und die Sommermonate sind die teuersten Zeitpunkte, weil dann alle umziehen. Ein Umzug an einem Dienstag Mitte des Monats oder zwischen November und Februar ist spürbar günstiger – und Sie bekommen leichter den Termin, den Sie wollen.
2. Vorher ausmisten
Der Preis richtet sich nach Volumen und Arbeitszeit. Jeder Karton, den Sie nicht mitnehmen, kostet nichts zu tragen. Konsequentes Ausmisten senkt den Preis oft stärker als jedes Verhandeln – und spart Ihnen zusätzlich das Auspacken.
3. Selbst packen
Der Packservice macht rund ein Drittel des Preises aus. Wer selbst packt, spart diesen Anteil vollständig. Sinnvoll ist eine Mischform: Sie packen Bücher, Kleidung und Deko, wir übernehmen Küche, Glas und alles Zerbrechliche – da liegt das Bruchrisiko, und da lohnt sich Erfahrung.
4. Die Halteverbotszone nicht weglassen
Das klingt widersprüchlich, ist aber die verlässlichste Sparmaßnahme auf dieser Liste. 90 bis 150 € für eine Zone stehen zwei bis drei zusätzlichen Trägerstunden gegenüber, wenn der Wagen weit weg parkt. Die Rechnung geht fast immer zugunsten der Zone aus.
5. Kartons leihen statt kaufen
Siebzig gekaufte Kartons kosten schnell über 150 € und stehen danach im Keller. Leihkartons aus stabilem Kunststoff sind günstiger, halten deutlich mehr aus und werden nach dem Umzug wieder abgeholt.
6. Vergleichbare Angebote einholen
Zwei bis drei Angebote sind sinnvoll – aber nur, wenn sie denselben Leistungsumfang abbilden. Ein Angebot, das 300 € günstiger ist, weil Möbelmontage und Versicherung fehlen, ist kein günstigeres Angebot, sondern ein anderes.
7. Steuerlich absetzen
Bei einem beruflich veranlassten Umzug sind die Kosten in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar – inklusive Umzugsunternehmen, Maklergebühren und doppelter Miete. Bei einem privaten Umzug lassen sich die Arbeitskosten als haushaltsnahe Dienstleistung mit 20 Prozent, maximal 4.000 € im Jahr, geltend machen.
8. Kostenübernahme prüfen
Beim Bezug von Bürgergeld kann das Jobcenter die Kosten übernehmen. Bei einem Umzug auf Wunsch des Arbeitgebers zahlt häufig dieser. Und bei einem Umzug ins Pflegeheim oder in eine altersgerechte Wohnung beteiligen sich Pflegekassen unter Umständen an den Kosten. Es lohnt, danach zu fragen, bevor Sie selbst zahlen.
9. Wo Sparen teuer wird
An der Transportversicherung, am Möbelaufbau durch Fachleute und an ausreichend Personal zu sparen, geht regelmäßig schief. Ein beschädigter Schrank, ein verzogener Rücken oder ein Umzug, der statt sechs Stunden zwölf dauert, kosten mehr als die Position, die Sie gestrichen haben.